Schadenersatz bei Flugverspätungen
i. Wenn Ihr Flug eine Ankunftsverspätung am Zielort von mindestens 3 Stunden hatte und die Flugroute weniger als 1500 km beträgt z.B. von London nach Madrid, können Sie eine Entschädigung von bis zu 250 Euro von der Fluggesellschaft verlangen.
ii. Wenn Ihr Flug eine Ankunftsverspätung am Zielort von mindestens 3 Stunden hatte und Ihre Flugroute zwischen 1501 km und 3500 km beträgt z.B. von Paris nach Istanbul, haben Sie das Recht auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft in Höhe von bis zu 400 Euro.
iii. Wenn Ihr Flug eine Ankunftsverspätung am Zielort von mindestens 3 Stunden hatte und die Flugroute über 3500 km beträgt z.B. von Frankfurt nach Peking, können Sie eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro von der Fluggesellschaft verlangen. Hat sich aber der Flug um höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit verspätet, so kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung um 50% kürzen.

Fluggäste können eine Entschädigung bei einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden verlangen. Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Entschädigung bei Flugverspätungen ausfallen kann:
| Entfernung |
Entschädigung (EUR) |
| <= 1500 km |
250 Euros |
| 1500 km - 3500 km |
400 Euros |
| >= 3500 km |
600 Euros* |
* Wenn Ihr Flug von einem Flughafen in der EU gestartet ist und auf einem Flughafen außerhalb der EU landet, sind Sie berechtigt, eine Entschädigung von bis zu 600 Euro von der Fluggesellschaft, mit der Sie geflogen sind, zu fordern.
Wann haben Sie einen Anspruch auf Entschädigung?
Im Folgenden finden Sie die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, um eine Entschädigung bei Flugverspätungen zu fordern:
1. Die Flugverspätung bei der Ankuft am Zielort sollte eine Dauer von mehr als 3 Stunden haben – unabhängig von der Entfernung.
2. Der Flug sollte innerhalb Europas stattfinden oder sollte von einem EU-Flughafen abfliegen.
3. Bei Flügen, die aus einem Nicht-EU-Staat in ein EU-Mitgliedsstaat fliegen, sollte es sich um eine in der EU registrierte Fluggesellschaft handeln.
Punkte 2. und 3. sind unten näher erläutert:
| Abflug und Ankunftsort |
EU Fluglinie |
Nicht-EU Fluglinie |
| EU nach EU |
JA |
JA |
| EU nach außerhalb der EU |
JA |
JA |
| Außerhalb der EU nach EU |
JA |
NEIN |
| Außerhalb der EU nach außerhalb der EU |
NEIN |
NEIN |
Ab wann gibt es Entschädigung bei Flugverspätung
Normalerweise kann man auch einen Entschädigungsanspruch für eine Flugverspätung, der vor 3 Jahren entstanden ist, geltend machen. Dies variiert aber innerhalb Europas von Region zu Region. Wenn Sie Fragen zu Ihrer Flugverspätung oder Flugannullierung haben, setzen Sie sich gerne mit uns in Verbindung.
In Deutschland, Spanien, Italien, Frankreich und anderen europäischen Ländern, können Passagiere ihre Ansprüche geltend machen, die vor bis zu 3 Jahren entstanden sind. EU-Entschädigungsforderungen, die vor bis zu 6 Jahren entstanden sind, können auch angemeldet werden (in Großbritannien).
Beispiel: Die EU-Verordnung 261/2004 berechtigt Sie als Lufthansa Passagier, eine Entschädigung zu verlangen, wenn Ihr Flug von Frankfurt (FRA) nach Antalya (AYT) verspätet ist.
Sie sind ebenso entschädigungsberechtigt für die Verspätung eines Ryanair-Fluges vom Flughafen Frankfurt (FRA) nach Malaga (AGP).
Sie können jedoch keine Entschädigung für einen verspäteten Lufthansa Flug von Tel Aviv Yafo (TLV) nach Bengaluru (BLR) verlangen, da sowohl der Ankunfts- als auch der Abflugort sich außerhalb Europas befindet (obwohl Lufthansa eine EU-Airline ist).
Höhe der Entschädigung bei nicht planmäßigen Flügen
Die Höhe der Entschädigung, die Sie für Flugversäumnisse verlangen können, hängt von der Dauer der Verspätung und der Entfernung zwischen Abflugs- und Ankunftsflughafen ab. Um die Voraussetzungen für eine Entschädigungszahlung zu erfüllen, muss es sich um eine Verzögerung von mindestens 3 Stunden handeln.
Die folgende Tabelle zeigt Ihnen, wie hoch die Entschädigung bei überfälligen Flügen ausfallen kann:
| Verspätung bei Ankunft |
Entfernung |
Entschädigung |
| Weniger als 2 Stunden |
Alle |
Nein |
| 3 Stunden oder mehr |
<= 1.500 km |
250 Euro |
| 3 Stunden oder mehr |
1.500 km - 3.500 km |
400 Euro |
| 3 Stunden oder mehr |
über 1.500 km (innerhalb der EU) |
400 Euro |
| 3 Stunden oder mehr* |
>= 3.500 km |
600 Euro |
* Hat sich aber der Flug um höchstens vier Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit verspätet, so kann die Fluggesellschaft die Ausgleichszahlung um 50% kürzen.
Die Berechnung der Verspätung findet vom sog. “WOG Wheel off Ground” zur Türöffnung statt. Dies bedeutet, dass der Flug als gestartet gilt, wenn das Rad des Flugzeuges das Rollfeld verlassen hat (bzw. das Flugzeug abgehoben ist), und der Flug als gelandet gilt, wenn die Tür am Gate aufgeht.
Unter Umständen versuchen Fluggesellschaften, diese Regelung zu ihren gunsten auszulegen. Claim Flights kann betroffene Passagiere aber mit umfangreichen Datenbanken unterstützen und diese Informationen für den verspäteten Flug aus den Flughafen-Systemen zur Verfügung stellen. Selbst für Fälle, bei denen die Verspätung nur 1 Minute oder Stunden über der Zeitlinie lag, haben wir erfolgreich Entschädigungen erhalten.